Prozess
Die schrecklichen Taten der Horror-Hebamme
Die Angeklagte gab werdenden Müttern Blutverdünner vor dem Kaiserschnitt. Sieben Frauen wären deswegen fast gestorben.
Es waren unglaubliche Dinge, die der Vorsitzende des Münchner Schwurgerichts vorlas: Die Hebamme Regina K. (35), die eigentlich Leben auf die Welt bringen soll, wollte schwangere Frauen im Kreisssaal umbringen – mehrfach und völlig wahllos.
Sie verabreichte den Frauen vor Kaiserschnitt-Geburten in Frankfurt und München das blutverdünnende Mittel Heparin und in einem Fall eine Pille, die bei Abtreibungen gegeben wird. Die Frauen verloren literweise Blut, zwei ihre Gebärmutter – sie können keine Kinder mehr bekommen. Ohne Notoperation, davon war das Gericht überzeugt, hätte es Tote gegeben im Kreisssaal.
Margarete R. (45) erschien als einziges Opfer persönlich zur Gerichtsverhandlung. Der Prozess war für sie ein Martyrium, sie weinte bei der Verhandlung. «Sie hat mein Leben zerstört», erzählte sie unter Tränen. Die Geburt war ein Drama. Laut Anklage wurde Margarete R. von der ledigen und kinderlosen Hebamme eine Infusion blutverdünnendes Heparin verabreicht. Margarete R. hatte nach dem Kaiserschnitt massive Blutungen, brauchte eine Not-OP, Transfusionen, es bestand Lebensgefahr, und ihre Gebärmutter musste entfernt werden. Die Anwältin von Margarete R. monierte, dass die Sache zu lange unter den Teppich gekehrt wurde.
In sieben Fällen war Regina K. laut Anklage ähnlich vorgegangen. Das Motiv bleibt unklar. Sie schwieg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ging in der Anklage davon aus, dass sie die Taten «zur Aufwertung ihres Selbstwertgefühls und zur insgeheimen Demonstration ihrer Überlegenheit» begangen hatte.
Dass das Gericht mit einer 15-jährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes in sieben Fällen hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Haft zurückblieb, wurde unter anderem mit der bundesweiten medialen Vorverurteilung als «Horror-Hebamme» begründet. Und mit der besonderen Haftempfindlichkeit der Frau, die laut ihrem Anwalt in der Untersuchungshaft von Insassen attackiert, mit dem Tode bedroht und angegangen wurde.
Zudem erhielt Regina K. ein lebenslanges Berufsverbot. Sie und ihr Anwalt wollen das Urteil anfechten «und weiterhin dafür streiten, dass meine Mandantin sich letztlich von diesem Makel befreien kann».