Selber entscheiden!

Wer ins Spital kommt, wird gefragt, ob er eine Patientenverfügung hat. Was ist das? Was bringt es? Und was wird darin festgehalten?

Niemand denkt gerne daran, dennoch kann es jedem passieren: Eines Tages wird man so krank, fällt ins Koma oder erleidet einen schweren Unfall, dass man nicht mehr in der Lage ist, persönlich mit der Spitalärztin oder dem Hausarzt zu besprechen, welche medizinischen und pflegerischen Massnahmen man wünscht und welche nicht. Wer soll nun entscheiden, wie es weitergeht und wie man behandelt wird?

Lebensverlängerung: ja oder nein?

Tatsache ist: Die moderne Medizinkunst bietet heutzutage verschiedene lebensverlängernde Massnahmen an, die es vor 100 Jahren noch nicht gab. Wie etwa Operationen, Transplantationen, Chemotherapie, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung über eine Magensonde. In manchen Fällen helfen diese medizinischen Möglichkeiten, nach ein paar Wochen, Monaten oder gar Jahren wieder am Alltagsleben teilzunehmen. Beispiel dafür sind etwa Menschen, die nach langem Koma wieder erwachen.

Wer entscheidet, wie weiter?

Fest steht: «Ohne Ihre Einwilligung darf der Arzt – ausser in Notfallsituationen – keinen Eingriff vornehmen und keine Therapie beginnen. So dürfen Sie auch eine medizinisch sinnvolle Behandlung ablehnen, wenn diese mit Ihrer Weltanschauung im Widerspruch steht», erklärt Käthi Zeugin, deren neuester Ratgeber soeben erschienen ist (siehe unten).

Konkret bedeutet das: Werden Sie ins Spital eingeliefert, müssen die Ärzte als Erstes danach fragen, ob Sie eine Patientenverfügung haben oder nicht. Danach müssen sie sich richten. Liegt keine Patientenverfügung vor, und sind Sie nicht mehr ansprechbar, müssen die Ärzte Ihre «Stellvertretung» kontaktieren, die dann entscheiden muss.

Wer das ist, ist gesetzlich in der sogenannten «Kaskadenordnung» festgelegt. Wichtig zu wissen ist hier: Offizielle Entscheidungsträger sind nicht unbedingt die eigenen Kinder, Eltern oder Geschwister. Lebt man beispielsweise nach einer Scheidung mit einem neuen Partner, einer neuen Partnerin zusammen, steht diese Person in der Kaskadenordnung vor den familiären Angehörigen.

Recht, selber wählen zu dürfen

Ob lebensverlängernde Massnahmen greifen werden oder lediglich den Sterbeprozess hinauszögern, kann niemand voraussagen. Weder der Arzt noch die nächsten Angehörigen.

Da die moderne Medizin lebensverlängernde Methoden anbietet, ist es absolut legitim, davon Gebrauch zu machen. Weil man beispielsweise noch erleben möchte, wie die Enkelin heiratet, auch wenn man dann «ein dementer Pflegefall» ist. Und im Rollstuhl zur Hochzeitsfeier geschoben wird.

Genauso legitim ist es, nach eigenen Vorstellungen baldmöglichst sterben zu wollen, weil der Alltag nur noch als Qual erlebt wird. Und darum festzuhalten, dass eine allfällige Reanimation unerwünscht ist.

Was kommt in die Patientenverfügung?

Sinn einer Patientenverfügung ist, vorzugreifen – solange man noch klar denken kann und urteilsfähig ist. Und möglichst genau festzulegen, was persönlich wichtig ist und was nicht. Es geht darum, sich zu überlegen, wie man im lebensbedrohlichen bzw. unheilbaren Krankheitsfall oder bei fortgeschrittener Demenz medizinisch behandelt werden möchte. Und dies schriftlich in der Patientenverfügung zu hinterlegen!

Denn weder Ärzte noch Angehörige können mit Sicherheit wissen, was Ihnen wichtig ist und Ihren persönlichen Wertvorstellungen entspricht.

Zentrale Fragen sind etwa:

  • Wünsche ich lebenserhaltende Massnahmen (auch Reanimation) oder nicht, wenn ich im Koma liege, an einer unheilbaren Krankheit leide oder mich im Endstadium einer Krankheit befinde?
  • Möchte ich künstlich beatmet werden oder nicht?
  • Möchte ich bei fortgeschrittener Demenz künstlich ernährt werden oder nicht?
  • Möchte ich bei Schmerzen, Übelkeit oder Angst grosszügig mit Schmerz- und Beruhigungsmittel versorgt werden, auch wenn sie mein Bewusstsein trüben? Oder ziehe ich es vor, möglichst lange bei Bewusstsein zu bleiben?
  • Möchte ich bei schwerer Pflegebedürftigkeit in ein Spital eingewiesen werden oder nicht?
  • Wer ist meine vertretungsberechtige Person?
  • Welche religiösen Rituale wünsche ich?
  • Wo will ich sterben?
  • Will ich meine Organe spenden oder nicht?

Stellvertreter ernennen

«Vielleicht möchten Sie sich gar nicht im Detail mit allen möglichen Krankheitssituationen auseinandersetzen, fühlen sich überfordert beim Gedanken, ein so gewichtiges Papier wie eine Patientenverfügung zu verfassen», so Käthi Zeugin. Ist dies der Fall, besteht die Möglichkeit, eine Patientenvollmacht zu erstellen: «Statt Anordnungen für die einzelnen medizinischen Situationen festzuhalten, bestimmen Sie in dieser Form der Patientenverfügung lediglich eine Person, die an Ihrer Stelle entscheiden soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.»

Das Buch zum Thema

Umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung liefert das neue Ratgeberdossier «Ich bestimme. Mein komplettes Vorsorgedossier» von Käthi Zeugin.

Es bietet hilfreiche Muster, Vorlagen und viele Formulierungshilfen, um den eigenen Willen in Worte zu fassen – auch in den Bereichen Vorsorgeauftrag, Vollmachten, Anordnungen für den Todesfall und Testament.

Der Ratgeber ist bei Beobachter Edition erschienen, kostet 48 Franken und ist im Buchhandel oder über www.beobachter.ch/buchshop erhältlich.

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